Wichtige Tipps rund um die Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Mit der World Medical Card bieten wir eine Lösung an wie die Vorsorgevollmacht stets griffbereit ist, um gerade in einem aktuen Notfall keinen Wettlauf gegen die Zeit erleben zu müssen.

 

Wichtige Tipps zur Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

 

Umfang

In einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung sind alle relevanten Bereiche schriftlich festgehalten, die ein Patient in dem Fall, dass er selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, nicht in die Entscheidungsgewalt von Fremden übergeben möchte: 
Bevollmächtigte Person, Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Patientenverfügung, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Behörden, Vermögenssorge, Post und Fernmeldeverkehr, Vertretung vor Gericht, Untervollmacht (der Bevollmächtigte kann Untervollmachten erteilen, z.B. an Ehepartner), Betreuungsverfügung, Geltung über den Tod hinaus

 

Stets griffbereit

Sowohl Patient als auch die bevollmächtigte Person sollten stets dafür sorgen, dass die Vorsorgevollmacht im Notfall zur Verfügung steht. Entscheidungen müssen in einem Notfall schnell getroffen werden. Liegt die Patientenverfügung nicht vor, wird ggf. gegen den Willen des Patienten gehandelt. So werden ggf. nicht gewünschte lebensverlängernde Maßnahmen eingeleitet, welche dann nicht mehr rückgängig gemacht werden können, sowohl aus ethischen Gründen als auch nach dem Gesetz. Mit der Smartphone-App der Word Medical Card können Sie bei einem Notfall sofort die Pflegevollmacht öffnen und vorzeigen. Einfach vorher das Dokument online in Ihrer Online-Akte hinterlegen. http://www.schutzengel24-7.de/

 

Auf Aktualität achten

Eine Patientenverordnung hat kein Verfallsdatum. Trotzdem sollte sie nicht zu alt sein. Überprüfen sie regelmäßig, alle ein bis zwei Jahre, ob die Wünsche und Vollmachten noch so bestehen, wie einmal in der Patientenverfügung festgelegt. Um unnötige Schwierigkeiten zu vermeiden, füllen Sie gleich eine neue Patientenverfügung aus. Unterschriften nicht vergessen.

 

Ändert der Patient seine Meinung oder zieht eine Vollmacht zurück

In der Vorsorgevollmacht sind alle relevanten Bereiche abgedeckt. Ändert der Patient allerdings seine Meinung und legt dies schriftlich fest oder zieht er eine Vollmacht zurück, tritt die jüngste Änderung in Kraft. Besitzen Sie also zum Beispiel eine Kontenvollmacht und der Patient bestimmt nach Erstellen der Bankvollmacht, dass nur er allein über sein Konto verfügen darf, so wird dieser Punkt in der Vorsorgevollmacht ungültig. Alle weiteren Punkte bleiben davon unberührt.

 

Muss die Vorsorgevollmacht beglaubigt sein?

Zwingend notwendig ist, dass die Vorsorgevollmacht sowohl vom Patienten als auch von der zu bevollmächtigenden Person unterschrieben wird. Um die Akzeptanz im alltäglichen Rechtsverkehr zu erhöhen, ist es jedoch hilfreich, die Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen. Gültig sind Stempel und Unterschrift eines Notars oder einer behördlichen Stelle, wie der Betreuungsbehörde. Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen, also bitte vorher erkundigen.

 

Vorsorgevollmacht von Nicht-Angehörigen

Sollten Sie als Nicht-Angehöriger eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung besitzen, dann beachten Sie bitte, die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen das Verfügungsrecht, Sie sind dadurch aber nicht automatisch erbberechtigt. Um die Erbrechte festzulegen, sollte unbedingt ein Testament verfasst werden.

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Kommentare: 2
  • #1

    katherine (Mittwoch, 25 Juli 2018 21:29)

    Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich denke das Rechtsgebiet Vorsorgevollmacht ist ein sehr komplexes Thema. Bestenfalls sollte man sich hier immer an einen Rechtsanwalt wenden. http://www.anwaltskanzlei-arends.com/epages/Anwaltssozietaet_Arends.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/Anwaltssozietaet_Arends/Categories/Vorsorgevollmacht

  • #2

    Bram (Donnerstag, 09 August 2018 21:46)

    Dieses Rechtsgebiet finde ich sehr interessant. Wenn man Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht hat, dann sollte man sich aber lieber an einen Anwalt wenden.
    https://www.notariat-konradt.at/de/leistungen/vorsorgevollmacht/